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 BLINDEN-FÜHRHUND-SCHULE
von KARLHEINZ FERSTL

Förderungen

Nur die offizielle österreichische staatliche Blindenführhundprüfung garantiert Hilfe von öffentlicher Hand, auch wenn diese nicht  ausreicht, um einen Blindenführhund gänzlich auszufinanzieren!

Nur diejenigen Führhunde, welche die sehr strenge zweistufige offizielle Blindenführhundprüfung gemäß Bundesbehindertengesetz (BBG) bestehen, werden von öffentlichen Stellen und Fördereinrichtungen gefördert.

Je nach Status des betreffenden Führhundhalters (in Ausbildung, berufstätig, in Pension) werden Fördermittel von öffentlicher Hand oder auch privaten Stiftungen in unterscheidlicher Höhe ausgegeben.

Daher erhalten Sie von uns immer die genaue Summe genannt, die noch offen ist. Sollten Überschüsse zu Stande kommen, so werden sie bereits für das nächste wichtige Tier verwendet.

Ein Blindenführhund, der diese Prüfung nicht besteht, kein Prüfungszeugnis erhält und daher nicht im Behindertenpass seines Besitzers eingetragen ist, erhält auch nicht die offizielle Prüfplakette und das Prüfungszeugnis!

Wir beraten Sie gerne und nehmen Ihnen soweit es möglich ist, Behördenwege ab, um Unterstützungen zu erhalten!

Als Spender können Sie sicher sein, dass Ihr Betrag richtig ankommt!


Leider lassen sich viele Menschen durch diese Unkenntnis zu Spenden hinreißen, die einen ungeprüften Hund betreffen und der damit dem Blindenführhundwesen schadet.

Unser APPELL an SIE!

Bitte achten Sie auf diese Merkmale und fragen Sie auch nach, denn in letzter Zeit kommt es immer öfter vor, dass für Blindenführhunde gesammelt wird, die diese strenge offizielle Prüfung in Österreich nicht bestehen. Auch das Argument, es seien z.B. durch EU-Prüfer EU-konforme Hunde im Dienst, entspricht in keinster Weise diesen Richtlinien! Diese Hunde sind in Österreich daher nicht anerkannt!
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